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1. Sorgfaltspflicht und Haftung
Die Mietgegenstände werden dem Mieter in ihm bekanntem und gebrauchstauglichem Zustand überlassen. Der Mieter hat die Mietsache bei Übernahme zu prüfen und Beanstandungen sofort anzuzeigen. Der Mieter hat die Mietsache mit aller Sorgfalt zu behandeln. Die Bedienungs- und Wartungsvorschriften der Vermieterin sind unbedingt zu beachten. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietartikel stets in einwandfreiem Zustand zu halten. Allfällige Störungen sind Rehab GmbH unverzüglich zu melden.
2. Unterhalt und Reparaturen
Wartungen, Reparaturen und Ersatz von defekten Teilen die im Rahmen des normalen Gebrauchs anfallen, gehen nicht zu Lasten des Mieters, dürfen jedoch nur durch Rehab-Fachpersonal durchgeführt werden. Reparaturen oder Störungsbehebung aufgrund unsachgemässer oder grobfahrlässiger Handhabung gehen zu Lasten des Mieters.
3. Mietbeginn / Mindestmietdauer / Kündigung / Rückgabe / Kauf
Die Miete beginnt mit dem Datum der Übergabe des Mietartikels an den Mieter. Der Mietvertrag kann durch den Mieter jederzeit gekündigt werden. Bei der Rückgabe gilt der Rückgabetag als letzter Miet-Tag.
Die Mindestmiete beträgt einen Monat.
Reservierungen können frühestens eine Woche vor Mietbeginn vorgenommen werden.
Erfolgt die Reservierung früher, wird die Miete ab dem Reservierungsdatum bis zum Mietbeginn in Rechnung gestellt.
Die vorzeitige Vertragsauflösung durch Rehab wegen Zahlungsverzugs des Mieters bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Für Reinigung/Desinfektion werden Fr. 40.00 in Rechnung gestellt.
Kauf aus Miete auf Anfrage möglich.
4. Allgemeine Regelungen
Die vorliegenden Mietbedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages über die Mietsache. Umbauten und Veränderungen am Mietobjekt sind nicht gestattet. Adressänderungen des Mieters sind der Rehab innert 7 Tagen zu melden. Der Mieter haftet für Verlust oder Beschädigung des Mietgegenstandes. Der Vermieter haftet in keinem Fall für die Auswahl und die Verwendung der Mietsache. Schadenersatzansprüche jeder Art unter allen Titeln sind ausgeschlossen, sofern der Vermieter den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat. In keinem Fall haftet der Vermieter für Produktionsausfall, Nutzungsausfall, Vertragseinbussen oder Folgeschäden oder mittelbare Schäden sowie für Hilfspersonen.
5. Allgemeine Preis- und Lieferkonditionen
A. Mietpreis
Die Mieten verstehen sich pro Monat und Mietgegenstand. Die Mindestmiete beträgt einen Monat. Angebrochene Monate über die einmonatige Mindestmietdauer hinaus werden anteilsmässig nach Wochen abgerechnet. Preisänderungen bleiben vorbehalten und werden den Mietern vorgängig mitgeteilt.
B. Reinigung/Desinfektion und Depot
Diese deckt alle einmalig anfallenden Kosten ab, namentlich die notwendige Anpassung der Hilfsmittel, die Einweisung der Kunden bzw. deren Betreuer bei Abgabe der Mietartikel und die Reinigung und Instandstellung bei Rückgabe. Rehab behält sich die Erhebung eines Depots ausdrücklich vor. Ein allfälliges Depot muss bei Abholung/Lieferung bar bezahlt werden
C. Lieferung
Mietpreise verstehen sich für die Abholung / Rückgabe ab Laden Rehab durch den Mieter. Muss der Mietartikel durch Rehab geliefert und/oder abgeholt werden, werden die Transportkosten nach Aufwand in Rechnung gebracht:
Versand: Lieferungen von Kleinartikeln per Post oder DPD verstehen sich zuzüglich Porto und Verpackungskosten nach Aufwand.
Hauslieferung: Für die Hauslieferung respektive Rücknahme durch Rehab werden die folgenden Fahrtkosten in Rechnung gestellt:
Wallisellen / Dübendorf / Zürich: 8050 / 8051 / 8052 Fr. 60.00 pro Weg
Restliches Zürich Fr. 80.00 pro Weg
Restliche Ortschaften gem. Google p/Weg
Die Lieferung von Pflegebetten unterstehen einer separaten Preisliste:
Diese Kosten beziehen sich auf den einfachen Weg.
Bei Lieferung und Abholung durch Rehab wird eine seperate Rechnung ausgestellt.
D. Montage
Sind bei einem Mietartikel zusätzliche Montagearbeiten oder Einrichtungen notwendig, so werden diese separat nach Aufwand in Rechnung gestellt.
E. Zahlungskonditionen
Die Mieten werden monatlich verrechnet. Als Mietdauer für die Verrechnung gilt das Lieferdatum auf dem Lieferschein. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage nach Rechnungsstellung.
Werden die Mieten nicht termingerecht bezahlt, ist Rehab berechtigt, den Mietartikel unverzüglich abzuholen. Mit der Rücknahme gilt der Mietvertrag als aufgelöst.
Sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt nicht bezahlten Mieten, Transport- und Montagekosten sind sofort zur Zahlung fällig.
6. Preise
Preisänderungen bleiben vorbehalten, laufende Mietverträge sind davon ausgenommen.
7. Gerichtsstand
Für alle Verträge mit Rehab gilt ausschliesslich schweizerisches materielles Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wallisellen, ZH, Schweiz.
Rehab GmbH